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INFORMATIONEN ZU PSYCHISCH FIT BLEIBEN

Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Unternehmen dabei, eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung aufzubauen und eigenständig umzusetzen.

Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind:

  • Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiter:innen, Durchführung von Workshops u. a. Verfahren) zur Bedarfsermittlung
  • Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen, z. B. zu gesundheitsgerechter Führung, zur gesundheitsförderlichen Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
  • Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
  • Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien
  • Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen bspw. zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
  • Unterstützung bei der internen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses
  • Evaluation und Qualitätssicherung

Gemeinsame Grundlage für die Unterstützung durch die Krankenkassen sind die im GKV-Leitfaden Prävention  definierten Qualitäts- und Umsetzungskriterien.

Eine Übersicht über alle Krankenkassen mit PLZ-Suche und der Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme finden Sie auf der Internetseite der BGF-Koordinierungsstelle.

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§20c SGB V)

Die Regelung bezieht die Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung in Betrieben auch auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Dazu sollen die Krankenkassen die Ergebnisse vorhandener Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bei der betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen und so die betriebliche Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz enger verzahnen, wie es bereits in § 20b Abs. 2 und im Verständnis der Krankenkassen und der anderen Sozialversicherungsträger angelegt ist. Die Norm sieht eine Abstimmung über zu erbringenden Leistungen vor:

  • die Ausrichtung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken
  • die Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen
  • die Information der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über diese Erkenntnisse
  • die Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall

Krankenbehandlung (§ 27 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese erforderlich ist, um eine Krankheit zu erkennen, eine Krankheit zu heilen, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern, oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Beschäftigte, die sich psychisch beansprucht fühlen oder Anzeichen einer psychischen Erkrankung oder eines Burn-Outs an sich feststellen, können zur Abklärung der Symptome zunächst Kontakt mit ihrer:m Hausärzt:in aufnehmen. Diese kann ggf. an eine:n Fachärzt:in für Psychiatrie und/oder eine:n Psychotherapeut:in überweisen.
Die Terminvereinbarung ist ebenso direkt und ohne Überweisung möglich. Der überwiegende Teil der Krankenkassen bietet auf seinen Webseiten eine Suche nach Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen an. Viele Betriebskrankenkassen unterstützen ihre Versicherten zudem mit spezifizierten Versorgungsverträgen gemäß § 140a SGB V, die eine schnellere Terminvereinbarung und einen zeitnahen Therapiebeginn sicherstellen.

Unterstützung bei der Suche nach Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen (krankenkassenübergreifend)

  • www.116117.de – Die Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, betrieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Hier finden Patient:innen allgemeine Informationen und können bundesweit nach psychotherapeutischen Akutsprechstunden suchen.
  • www.therapie.de – Suche nach Psychotherapeut:innen und detaillierte Informationen zu verschiedenen Therapieformen und Anlaufstellen
  • https://www.psychotherapeutensuche.de/therapeuten/ – Suche nach Psychotherapeut:innen nach Postleitzahl
  • www.bptk.de/patient-innen/#psychotherapeutensuche – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet neben allgemeinen Informationen zur Psychotherapie auch Unterstützung bei der Suche nach Psychotherapeut:innen

Unterstützung bei der Kliniksuche

Neben der Kliniksuche stellt die Deutsche Depressionsliga einen Depressions-Check und eine Selbsthilfegruppe-Suche zur Verfügung.

Bei einem akuten psychischen Notfall sind der sozialpsychiatrische Dienst oder die Ambulanz einer (psychiatrischen) Klinik geeignete Anlaufstellen. Eine kostenlose anonyme telefonische bzw. digitale Unterstützung bietet die Telefonseelsorge zu jeder Tages- und Nachtzeit unter den bundesweiten Telefonnummern 0800 – 1110111 oder 0800 – 1110222 bzw. www.telefonseelsorge.de

Versicherte haben einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). DiGA – auch Apps auf Rezept genannt – sind bestimmte Gruppen von digitalen CE-gekennzeichneten Medizinprodukten, die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können.

DiGA können von Ärzt:innen bzw. Psychotherapeut:innen verordnet oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse abgegeben werden. Nähere Informationen zu den Bezugswegen oder den Antragsfragen halten die Krankenkassen bereit.

Im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen finden Sie zahlreiche DiGA, die nach erfolgreicher Prüfung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dort aufgenommen wurden.

Unterstützende Informationen, Materialien und Hilfen zu dem Thema „Umgang mit Stress im Betrieb“ finden Sie hier:

Unterstützende Informationen, Materialien und Hilfe zu dem Thema „Erkrankungsrisiken und psychische Erkrankungen im Betrieb“ finden Sie hier:

Im Folgenden werden verschiedene Handlungshilfen und Informationen zum Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten aufgeführt, die von Arbeitgeber:innen, Führungskräften sowie Beschäftigten genutzt werden können.

Für Arbeitgeber:innen und Führungskräfte

Für Arbeitgeber:innen, Führungskräfte und Beschäftigte

Für Beschäftigte

Im Folgenden werden Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber:innen, Führungskräften sowie Beschäftigten zum Thema Sucht(-prävention) aufgelistet:

Die Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb (PSIB) verbindet Betriebe mit externen, psychologischen Therapeutinnen und Therapeuten. Psychosomatische und psychotherapeutische Sprechstunden im Betrieb helfen, psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder sogar zu verhindern. Da psychische Beeinträchtigungen oft erst nach langer Zeit diagnostiziert und behandelt werden, besteht ein erhöhtes Risiko der Chronifizierung, die häufig zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führt. Betriebliche Beratungsangebote setzen hier an, indem sie den Beschäftigten direkt am Arbeitsplatz niedrigschwellige Unterstützung bieten. Psychotherapeutische Fachkräfte führen eine diagnostische Ersteinschätzung durch und bieten kurzzeittherapeutische Interventionen mit Fokus auf arbeitsbezogene Themen wie Stress, Konflikte oder familiäre Belastungen. Ziel ist es, psychische Krisen zu erkennen, Betroffene bei der Problemlösung zu unterstützen und den Zugang zu weiteren Therapieangeboten zu erleichtern. In manchen Fällen wird dadurch eine weiterführende, langfristige Behandlung angestoßen. Die PSIB erweist sich zudem bei der Rückkehr nach einer psychischen Erkrankung als hilfreich. Die Einrichtung einer PSIB liegt in der Hand des Betriebs, hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen Klinik oder niedergelassenen Psychotherapeut:innen an. Betriebsärzt:innen können eine vermittelnde Rolle einnehmen.

Weitere Informationen beispielsweise zur Initiierung einer psychosomatischen Sprechstunde im eigenen Betrieb finden Sie in dieser Publikation „Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb (PSIB)“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) begleitet Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur. Das Angebot der INQA ist vielfältig und reicht von Praxiswissen, Beratungsangeboten, Selbstchecks, Vernetzungsangeboten bis zu Projektförderungen.

Das Thema „Psychische Gesundheit“ wird neben Grundsätzlichem mit der Reihe „Kein Stress mit dem Stress“ behandelt, die verschiedene gruppenspezifische Handlungshilfen liefert, wie zum Beispiel eine Handlungshilfe für Beschäftigte oder eine Handlungshilfe für Führungskräfte. Der INQA-Check „Gesundheit“ zeigt auf, wie gute Unternehmen die Gesundheit ihrer Beschäftigten für den Unternehmenserfolg fördern und nutzen.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist eine Kooperation des BKK-Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) und der Innungskrankenkassen (IKK).

iga entwickelt Präventions- und Interventionsansätze der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung weiter.

Schwerpunktthemen sind beispielsweise:

Eine Auflistung aller iga-Veröffentlichungen finden Sie hier.

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZU PSYCHISCH FIT BLEIBEN

Leistungen der BGF-Koordinierungsstelle (§ 20b Abs. 3 SGB V)

Die BGF-Koordinierungsstelle ist ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zu betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) gemäß § 20b SGB V und richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine professionelle und kostenfreie BGF-Erstberatung in Anspruch zu nehmen, in der die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens analysiert und erste Schritte zur Einführung einer maßgeschneiderten Gesundheitsförderung aufgezeigt werden.
Die BGF-Koordinierungsstelle bietet auf ihrem Informations- und Beratungsportal unter anderem:

  • allgemeine Informationen zu BGF und Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen sowie Hinweise und Links zu Angeboten weiterer Sozialversicherungsträger
  • einfachen sowie zeit- und ortsunabhängigen Zugang zu BGF-Beratungen der gesetzlichen Krankenkassen mit bedarfsorientierter Weitervermittlung an andere Sozialversicherungsträger
  • Übersicht über alle Krankenkassen mit PLZ-Suche für eine Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Selbstcheck zur Standortbestimmung eines Unternehmens in der BGF
  • länderspezifische Informationen, Veranstaltungen und Fachtagungen zu wichtigen Themen der betrieblichen Gesundheit
  • Transparenz über die BGF-Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bundesländern und über relevante Partner:innen
  • Unterstützung bei der überbetrieblichen Vernetzung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit ihrem Firmenservice eine kostenfreie und neutrale Beratung für Arbeitgeber:innen zu den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung in den Bereichen Prävention, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Ansprechpartner:innen je Region

Präventionsleistungen der UVT „Beratung“ (auf Anforderung)

Bei spezifischen Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit können Betriebe sich auf Anforderung von den Unfallversicherungsträgern beraten lassen.

Die Beratung auf Anforderung deckt beispielsweise folgende Themen ab:

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit einschließlich Arbeitsschutzmanagementsysteme
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Umgang mit Stress/Zeitdruck
  • Emotionale Inanspruchnahme
  • Erholungszeiten

Die erste Ansprechperson für die Beratung auf Anforderung ist die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Die GDA stellt dazu eine Übersicht mit weiterführenden Links der einzelnen Unfallversicherungsträger zur Verfügung.

Im Folgenden werden verschiedene Handlungshilfen und Informationen zum Umgang mit Krisen- und Gewaltsituationen am Arbeitsplatz aufgelistet:

Psychosoziale Notfallversorgung

Einige Berufsgenossenschaften bieten spezifisch psychosoziale Notfallversorgungen bzw. Beratungen an. Mit einem Klick landen Sie auf der entsprechenden Seite der jeweiligen Berufsgenossenschaft:

KURSANGEBOTE ZU

PSYCHISCH FIT BLEIBEN

Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI)

RV Fit ist ein kostenloses Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das speziell entwickelt wurde, um die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter:innen langfristig zu erhalten und zu stärken.
Es kombiniert Elemente aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung, die gezielt auf die individuellen Gesundheitsrisiken und den Arbeitsplatz der Teilnehmenden abgestimmt sind. Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu fördern und so krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren.
Das Präventionsprogramm richtet sich an Personen, die präventiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten, insbesondere um psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und aktiv anzugehen, bevor sie zu langfristigen Erkrankungen führen. Für Beschäftigte, deren Arbeitsfähigkeit bereits erheblich eingeschränkt ist, ist eine Rehabilitationsmaßnahme geeigneter. Eine spätere Rehabilitation ist für die Teilnehmenden jedoch weiterhin möglich.

Es besteht ein Angebot zur Suche nach RV Fit Trainingsorten und ein kostenloser Telefonfirmenservice: 0800 1000 453 .

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V)

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen qualitätsgesicherte und von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Präventionsangebote in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum. Diese Angebote (wie z. B. Präventionskurse zum Umgang mit Stress, zur Förderung von Erholung und Entspannung oder eines gesunden Schlafes) sollen Versicherte zu einer gesunden Lebensweise motivieren und sie befähigen ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken.

Eine digitale Suchmöglichkeit nach Vor-Ort- oder Online-Angeboten bieten die Krankenkassen auf ihren Internetseiten. Dort sind auch Informationen zur Höhe des Zuschusses und zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu finden. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten zudem persönlich und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Kursangebot.

„Mental Health First Aid (MHFA) Ersthelfer“ ist die deutsche Version des australischen Mental Health First Aid Programms. MHFA Ersthelfer-Kurse vermitteln Wissen, um psychische Gesundheitsprobleme und Krisen bei anderen Menschen zu erkennen und Fertigkeiten, um Betroffene kompetent zu unterstützen.

In Trägerschaft des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit ist MHFA Ersthelfer eine gemeinnützige Einrichtung für Gesundheitsbildung. Deutschlandweit werden MHFA-Kurse wahlweise in Präsenz oder online angeboten. Für Unternehmen bietet MHFA Ersthelfer spezielle Kurs-, Trainings- und Kooperationsangebote.

Eine Auflistung aller Kurse finden Sie hier.

Die Johanniter bieten zum Einstieg ein kostenfreies eLearning (nach Online-Registrierung) zur psychischen Betreuung in der Ersten Hilfe an.

Workshops zum Thema psychische Gesundheit, z.B. irrsinnig menschlich

Bundesweit stehen Informations- und Kursangebote zur Verfügung, die das Bewusstsein für das Thema psychische Gesundheit schärfen sollen. Ein Beispiel hierfür ist die Non-Profit-Organisation Irrsinnig Menschlich e.V., die mit ihrer kostenfreien Workshop-Reihe „Psychisch fit arbeiten“ gezielt auf psychische Gesundheit im Betrieb eingeht. In diesen standardisierten Programmen wird der Umgang mit psychischen Krisen im Betrieb thematisiert, hilfreiche Bewältigungsstrategien werden vorgestellt, und es wird über bestehende Unterstützungsangebote informiert.